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TSUBAKI
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Arbeitsschutzrichtlinie

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Arbeitsschutzrichtlinie

TSUBAKI KABELSCHLEPP GmbH
KABELSCHLEPP GmbH-Hünsborn

WIR BIETEN EIN SICHERES ARBEITSUMFELD, DENN DIE SICHERHEIT STEHT ÜBER ALLEM.

KABELSCHLEPP verpflichtet sich, die anwendbaren Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen einzuhalten und setzt sich für eine saubere, gesunde und sichere Arbeitsumgebung ein. Wir nehmen aktiv an Qualitätssicherungsmaßnahmen teil, die unser Arbeitsumfeld zusätzlich sicherer machen und verbessern.

Es sollte selbstverständlich sein, dass alle Beschäftigten jeden Tag in einem sicheren Arbeitsumfeld ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Das ist das Ziel all unserer Gesundheits- und Sicherheitsaktivitäten.

Unsere Arbeitsschutzrichtlinie umfasst:
» Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Krankheitsfällen,
» Bereitstellung einer persönlichen Schutzausrüstung,
» Bereitstellung und Wartung sicherer Maschinen und Anlagen,
» Arbeitsplatzergonomie,
» sichere Handhabung und Verwendung von Chemikalien/Stoffen,
» Umsetzung von Notfallmaßnahmen im Brandfall sowie
» Schulung und Beratung in Arbeits- und Gesundheitsschutzfragen unserer Beschäftigten.

Dabei befolgen wir die geltenden Gesetze:
» Arbeitsschutzgesetz ArbSchG,
» Arbeitssicherheitsgesetz ASIG,
» Mutterschutzgesetz MuSchG,
» Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG,
» Arbeitsstättenverordnung ArbStättV sowie
» Vorschriften und Regeln der DGUV.

Zudem legt KABELSCHLEPP immer wieder neue Vorschriften und Richtlinien fest, um eine Kultur der Sicherheit am Arbeitsplatz zu schaffen.

 

1. Unfallverhütung und Vermeidung von arbeitsbedingten Krankheitsfällen

Die Unfallverhütung stellt eine ethische und menschliche Verpflichtung dar. KABELSCHLEPP hat es sich als Ziel gesetzt, die Beschäftigten bestmöglich vor Gefahren und arbeitsbedingten Krankheitsfällen zu schützen. Sollte es trotz umfassender Unfallverhütungsmaßnahmen zu einem Arbeitsunfall kommen, sind die sofort einzuleitenden Rettungs- und Nofallmaßnahmen geregelt. Im Nachgang werden Unfälle stets in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft aufgearbeitet und ggf. weitere Unfallverhütungsmaßnahmen initiiert.

2. Persönliche Schutzausrüstung

Die Sicherheit der Beschäftigten hat für KABELSCHLEPP höchste Priorität. Daher wird jedem Beschäftigten eine persönliche Schutzausrüstung entsprechend der beruflichen Tätigkeit unentgeltlich bereitgestellt.

3. Sicherheit der Maschinen und Anlagen

Jede unserer Maschinen und Anlagen wird kontinuierlich gewartet und geprüft, um eine größtmögliche Anlagensicherheit zu gewährleisten und das Gefahrenpotential für die Beschäftigten im Umfeld der Maschine zu minimieren.

4. Arbeitsplatzergonomie und Gesundheitsschutz

KABELSCHLEPP gestaltet die Arbeitsplätze nach ergonomischen, arbeitsmedizinischen Standards, um die Gesundheit jedes einzelnen Beschäftigten zu erhalten und diese vor berufsbedingten Krankheiten bestmöglich zu schützen. Regelmäßig stattfindende Checkups, mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, tragen ebenfalls dem Gesundheitsschutz bei.

5. Handhabung und Verwendung von Chemikalien/Stoffen

Bei der Verwendung von Chemikalien/Gefahrstoffen, z.B. Farben, Reiniger, Schmiermittel, ist der ordnungsgemäße Umgang mit diesen Substanzen einzuhalten. Dafür liegen entsprechende Sicherheitsdatenblätter vor, in die die Anwender regelmäßig eingewiesen werden.

Wir verpflichten uns, die Anforderungen der EU-Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 30.12.2006) sowie der RoHS II Richtlinie (2011/65/EU, erweitert durch 2015/863/EU), einzuhalten. Ebenso verpflichten wir unsere Lieferanten, diese Richtlinien einzuhalten (AGB, XIII. Stoffe in Produkten).

6. Brandschutz

Mit der Entstehung eines Brandes muss jederzeit gerechnet werden. Daher ist es umso wichtiger, Brände zu vermeiden, um das Leben und die Gesundheit aller Beschäftigten sowie die Sachwerte des Unternehmens zu schützen. KABELSCHLEPP führt daher regelmäßig Brandschutzunterweisungen durch, um die Beschäftigten für die Entstehung und Bekämpfung eines Brandes zu sensibilisieren. Zudem entspricht die technische Ausstattung der Büro- und Produktionsgebäuden den aktuell geltenden Brandschutzverordnung.

7. Schulungen

KABELSCHLEPP führt regelmäßig Schulungen für die Beschäftigten zum Gesundheits- und Arbeitsschutz durch. Dazu gehören insbesondere auch die Ausbildungen zu Ersthelfern sowie zu Brandschutzbeauftragten.

Sicherheitsunterweisungen finden jährlich sowie bei der Einstellung von Mitarbeitern oder aus gegebenem Anlass statt.

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